Neuaufnahme von Bewerbern (Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge) für die BIK-Klassen (ehemals „BAF“)

Zum Schulbeginn des Schuljahres 2016/2017 sind in Würzburg bis zu zehn neue BIK-Klassen an diesen sechs Schulen eingerichtet worden:

• Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe HALMA e.V.
• bfz, Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe  Würzburg
• Franz-Oberthür-Schule Würzburg
• Klara-Oppenheimer-Schule, Berufsfachschule für Kinderpflege
• Philipp-Melanchthon-Schule, Berufsfachschule für Kinderpflege
• Städtische Wirtschaftsschule Würzburg

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„Das BIK-Lehrerteam der Franz-Oberthür-Schule im Schuljahr 2016/2017“

Somit kann einem Großteil der zahlreichen Bewerber ein Angebot für die Beschulung in einer BIK-Klasse unterbreitet werden. Aktuell sind nachfolgende Regelungen geplant:

1. Die Regierung von Unterfranken hat die Franz-Oberthür-Schule als koordinierende Schule mit dem Aufnahmeverfahren der Bewerber für die BIK-Klassen für gesamt Würzburg (Stadt und große Teile des Landkreises Würzburg) beauftragt. Demnach laufen derzeit alle Bewerbungen über die Franz-Oberthür-Schule.

2. Im Einzelfall können sich auch Bewerber aus dem Zuständigkeitskreis von benachbarten BIK-Schulen für einen Schulplatz in den BIK-Klassen in Würzburg melden, sofern sie an den zuständigen Schulen wegen Kapazitätsproblemen abgewiesen worden sind. Wir prüfen dann, ob der Schüler in Würzburg aufgenommen werden kann.

3. Derzeit ist das reguläre Aufnahmeverfahren noch im Gange. Alle Bewerber werden gebeten, sich zum Aufnahmetest am Donnerstag, 13.10.2016 um 10.00 Uhr an der Franz-Oberthür-Schule am Haupteingang (Zwerchgraben 2) einzufinden. Der Test wird einen schriftlichen Teil (Deutsch und Mathematik) sowie einen mündlichen Teil umfassen. Alle Bewerber, die aus diesem Testverfahren verbindlich aufgenommen werden können, werden zeitnah eine Zusage erhalten. Die Zuweisung in eine der BIK-Klassen an den verschiedenen Schulen erfolgt durch die Schulleitung der Franz-Oberthür-Schule.

4. Die Beschulung in den BIK-Klassen erfolgt an der zugewiesenen Schule. Ein Wechsel innerhalb der BIK-Klassen ist nicht vorgesehen und erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen.

Ralf Geisler