Beschulung ukrainischer Flüchtlinge im Alter ab 16 Jahren im Schuljahr 2021/2022

Nach Art. 35 BayEUG unterliegt jeder, der die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Schulpflicht, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. Die Schulpflicht beginnt im Regelfall drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.

Hier finden Sie weitere Informationen in ukrainischer Sprache. Flyer BIK

Zunächst sind alle ukrainischen Flüchtlinge angehalten, sich über die Möglichkeit des Aufenthaltes im Rahmen der Touristen-Regelung (max. 90 Tage) hinaus bei der zuständigen Meldebehörde registrieren zu lassen mit einem festen Wohnsitz.
Kinder und Jugendliche sind darüber hinaus auch beim Schulamt für Stadt und Landkreis Würzburg (Tel. 0931-465854-00) anzumelden. Von dort wird den SchülerInnen eine Schule zugewiesen, die neben der Aufnahme in Regelklassen von Grund- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien anfänglich vorwiegend sog. Pädagogische Willkommensgruppen anbieten werden. Mit den Pädagogischen Willkommensgruppen soll eine erste schulische Integration der geflohenen Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden.
Die Zuweisung an eine Schule, die seitens des Schulamtes erteilt wird, erfolgt nicht zwingend nach dem Alter, der Vorbildung und den Wünschen der BewerberInnen. Im Schulamtsbezirk Würzburg ist eine Steuergruppe damit beauftragt, die Beschulung in geordnete Wege zu leiten, an der auch die Franz-Oberthür-Schule beteiligt ist.
Das Ministerium für Unterricht und Kultus hat bei der Einrichtung der Pädagogischen Willkommensgruppen die Beruflichen Schulen für das ausklingende Schuljahr 2021/2022 ausdrücklich ausgenommen.

Dennoch versucht die Franz-Oberthür-Schule dort zu helfen, wo dies sinnvoll und möglich ist. Wir bieten also an, dass sich alle ukrainischen BewerberInnen im Alter von 16 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) bei uns melden können und sich um eine Aufnahme in eine Klasse DKBS oder BIK/V oder BIK zu bewerben, …
… wenn sie sich vorher beim Schulamt für Stadt und Landkreis haben registrieren lassen
… wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Stadt und Landkreis Würzburg haben (mit Ausnahme des „Altlandkreises Ochsenfurt“)
… wenn sie im Alter 16 bis 24 Jahre alt sind
… wenn sie neben dem Spracherwerb Deutsch eine berufliche Integration beabsichtigen

Kontaktaufnahme erfolgt an der Franz-Oberthür-Schule über
Frau Bertolini (0931-7953-115)
oder
E-Mail bvj@franz-oberthuer-schule.de.
Eine mögliche Aufnahme an unsere Schule erfolgt immer in Absprache mit dem Schulamt für die Stadt und den Landkreis Würzburg. Zum Schuljahr 2022/2023 wird es neue Regelungen geben, die den regionalen Erfordernissen angepasst sein sollten.
R. Geisler
01.05.2022