Lese-Rechtschreibstörung als Herausforderung im Schulalltag

Die staatliche Schulberatungsstelle Unterfranken informiert

v.l.: Schulpsychologinnen Frau Maren Märker und Frau Christel Randak (Foto: B. Schnapp)

Am 19.01.2023 lud das Team für Inklusion und Integration zu einer Fortbildung zum Thema Lese- und Rechtschreibstörung ein. Dieser Einladung folgten 18 Teilnehmer aus allen Bereichen der Franz-Oberthür-Schule. So war die Schulleitung und das Sekretariat vertreten, ebenso wie die Schulsozialarbeiterinnen und der Beratungslehrer. Außerdem interessierten sich viele Lehrerinnen und Lehrer mit Klassleiteraufgaben und Förderlehrkräfte für die Thematik.

v.l.: Schulpsychologin Frau Christel Randak und Schulleiterin Frau StD Simone Aslanidis (Foto: B. Schnapp)

Die beiden staatliche Schulpsychologinnen Christel Randak und Maren Märker informierten zusammen mit Tanja Hofbeck vom MSD (Mobiler sonderpädagogischer Dienst) ausführlich und adressatengerecht über Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS) und den Umgang im Schulalltag mit betroffenen Schülerinnen und Schülern. Zu Beginn konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ihre Erfahrungen mit LRS berichten und es wurden Fragen dazu eingeholt. Mit einem Test, bei dem die Anwesenden ein Gedicht in Geheimschrift entschlüsseln sollten, wurde simuliert, wie sich LRS-Betroffene fühlen. Im anschließenden Fachvortrag wurde zuerst der Begriff definiert. Dabei gibt es nur noch Lese-Rechtschreib-Schwäche, es wird nicht mehr zwischen Schwäche und Störung unterschieden. Lehrkräfte erkennen diese Problematik bei Schülerinnen und Schülern, wenn

  • trotz normaler Intelligenz auffällig viele Wörter falsch geschrieben werden,
  • häufig Wörter oder Buchstaben verwechselt (d statt b, g statt d) oder ausgelassen werden,
  • sehr langsam und fehlerhaft gelesen wird und der Inhalt des Gelesenen nicht verstanden wird.

In einem solchen Fall sollte bei einem ersten Gespräch durch die Lehrkraft viel Verständnis aufgebracht werden. Die Ursachen sind häufig genetisch bedingt und die schriftlichen Leistungen lassen sich durch Fleiß und Willen nicht deutlich verbessern. An unserer Schule erhalten Sie in einem solchen Fall Unterstützung durch Frau Tanja Hofbeck. Sie erreichen sie entweder über ihr Fach im Postzimmer oder immer dienstagnachmittags im Raum K201. Frau Hofbeck kann eine anschließende Testung durchführen, die Gewissheit bringt.

Da Schülerinnen und Schüler mit der Diagnose LRS bei Prüfungen benachteiligt sind, kann zum einen ein Nachteilsausgleich nach §33 BaySchO gewährt werden. Dies ist zum Beispiel eine Verlängerung der Arbeitszeit um 25%, in Ausnahmefällen bis 50%. Zum anderen kann Notenschutz nach §34 BaySchO gestattet werden, welcher eine Bewertung des Vorlesens und der Rechtschreibleistung ausnimmt. Aber: „An beruflichen Schulen kann ein Nachteilsausgleich nicht gewährt werden, soweit ein Leistungsnachweis in einem sachlichen Zusammenhang mit der durch die Prüfung zu ermittelnden Eignung für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung steht.“ §33 I 2 BaySchO. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein/e Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Notenschutz durch Nichtbewertung der Rechtschreibung erhalten würde, obwohl das korrekte Schreiben von hoher beruflicher Relevanz ist.

Die Maßnahmen des Notenschutzes werden im Zeugnis vermerkt, während der Zeitzuschlag keine Erwähnung findet.

Abschließend sei bemerkt, dass die Lehrkraft auch hier durch die Einfache Sprache den betroffenen Schülerinnen und Schülern entgegenkommen kann. Sie erleichtert das Bearbeiten von fachlichen Texten und bringt den Auszubildenden das wichtige Gefühl von Verständnis entgegen.

Die Teilnehmer bedankten sich am Ende bei den drei Referentinnen für den informativen Vortrag und bei Frau Eggert für die gute Organisation der Veranstaltung.

Birgit Schnapp
28.01.2023