A) Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die dreijährige Ausbildung Feinwerkmechaniker (Maschinenbau) bzw. Industriemechaniker an der Berufsfachschule für Maschinenbau Würzburg machen zu dürfen?
Grundsätzlich ist es notwendig, dass ein Bewerber seinen regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland hat und dass er über die ausländerrechtliche Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland verfügt. Erst mit dieser Grundvoraussetzung ist eine Anmeldung an der Berufsfachschule für Maschinenbau möglich. Bitte klären Sie daher zunächst die Frage der Aufenthaltsgenehmigung, des Visums und des Wohnsitzes.
Die schulische Ausbildung an der Berufsfachschule für Maschinenbau ist für Asylbewerber und Flüchtlinge nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig, es muss also eine Meldung an die zuständige Ausländerbehörde erfolgen.
Weiterhin ist grundsätzlich notwendig, dass der Bewerber über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. In der Regel ist mindestens Sprachniveau B1 (nach GER), besser jedoch B2 (nach GER) notwendig. Im Zweifelsfall muss der Bewerber einen Sprachtest an der Berufsfachschule für Maschinenbau absolvieren. Der Unterricht findet ausschließlich in der Sprache Deutsch statt, ebenso alle Prüfungen an der Schule.
Weiterhin muss der Bewerber mindestens über Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die im Rahmen des Schulabschlusses der Mittelschule abgeprüft werden. Wenn der Bewerber nicht von einer deutschen Schule kommt, so muss im Einzelfall geprüft werden, über welche Qualifikation der Bewerber verfügt und ob die Qualifikation für die Beschulung an der Berufsfachschule für Maschinenbau ausreichend ist.
Es gilt zu beachten, dass es eine Probezeit vom Schulbeginn (Mitte September eines jeden Jahres) bis zum Zwischenzeugnis (Mitte Februar eines jeden Jahres) gibt. Innerhalb der Probezeit kann die Beschulung aus wichtigem Grunde beendet werden.
B) Wie hoch sind die jährlichen Schulgebühren?
Es gibt keine Schulgebühren an der Berufsfachschule für Maschinenbau Würzburg. Für alle Schüler besteht Lernmittelfreiheit und für die Schüler der 10. Klasse (Eingangsklasse) auch Kostenfreiheit des Schulweges. Diese bekommen also ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Weiterhin haben die Schüler Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die Ausbildungsförderung ist allerdings einkommensabhängig.
C) Wenn man im nächsten Schuljahr die Ausbildung starten möchte, wann muss man sich spätesten anmelden?
Die Bewerbung sollte bis 31. März erfolgen, spätestens muss die Bewerbung aber bis 15. Juni erfolgen.
D) Wie verläuft der Bewerbungsprozess?
Bewerbungen können nur angenommen werden, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Wohnsitz in Deutschland). Zur Bewerbung müssen vorgelegt werden:
- Bewerbungsbogen mit Passbild
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- gegebenenfalls Identitätspapiere (z.B. Aufenthaltsgestattung)
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Praktikumsbescheide (falls vorhanden)
- Ärztliche Bescheinigung nach §32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung)