Informationen zum Unterrichtsbetrieb, 3-G-Regeln und Testungen im neuen Jahr

Für Schülerinnen und Schüler aller Schularten und aller Jahrgangsstufen gilt ab 10. Januar 2022: Sie dürfen nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn Sie an drei verpflichtenden Selbsttests in der Schule teilnehmen oder einen aktuellen Schnell-/PCR-Test einer externen Teststelle mitbringen.
(Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt; PCR-Test maximal 48 Stunden alt)

Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Schulhaus (medizinische Maske und/oder FFP2-Maske) und am Sitzplatz während des Unterrichts.

Der Sportunterricht kann stattfinden. Auch hier gilt für den Innenbereich eine Maskenpflicht.

Für alle anderen Besucher (keine Schüler/innen, Lehrkräfte oder Mitarbeiter unseres Hauses) gilt die 3-G-Regel. Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie genesen, vollständig geimpft oder aktuell (von einer offiziellen Teststelle) getestet sind. Die entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.

Nehmen Sie bitte vorzugsweise mit unserem Sekretariat telefonischen Kontakt auf.

Bitte beachten Sie etwaige Änderungen / Ergänzungen nach Tageslage.

10.01.2022

Gerhard Schenkel
Schulleiter