Informationen zum Unterrichtsbetrieb und 3-G-Regeln

Schülerinnen und Schüler aller Schularten und aller Jahrgangsstufen dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen:

  • wenn sie (maximal ein halbes Jahr) nach einer Corona-Infektion genesen sind oder
  • wenn sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder
  • wenn Sie an drei verpflichtenden Selbsttests in der Schule teilnehmen oder einen aktuellen Schnell-/PCR-Test einer externen Teststelle mitbringen. 

Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Schulhaus (medizinische Maske und/oder FFP2-Maske) und am Sitzplatz während des Unterrichts. Der Sportunterricht kann stattfinden. Auch hier gilt für den Innenbereich eine Maskenpflicht. Für alle anderen Besucher (keine Schüler/innen, Lehrkräfte oder Mitarbeiter unseres Hauses) gilt die 3-G-Regel. Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie genesen, vollständig geimpft oder aktuell (von einer offiziellen Teststelle) getestet sind. Die entsprechenden Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Nehmen Sie bitte vorzugsweise mit unserem Sekretariat telefonischen Kontakt auf. Bitte beachten Sie etwaige Änderungen / Ergänzungen nach Tageslage. 

26.11.2021

Gerhard Schenkel
Schulleiter